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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14 NZB   

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https://dejure.org/2014,103448
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14 NZB (https://dejure.org/2014,103448)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2014 - L 12 AL 16/14 NZB (https://dejure.org/2014,103448)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - L 12 AL 16/14 NZB (https://dejure.org/2014,103448)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Das entspricht dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit, die in den Verantwortungsbereich des Rechtsmittelführers fällt (BSG SozR 4 - 1500 § 158 Nr. 1).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Hiergegen hat der Kläger am 18.4.2012 Klage erhoben und sein Begehren unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 56/06 R) weiterverfolgt.
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 177/05 B

    Berufungssumme - Wert des Beschwerdegegenstandes - Ruhen des Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Rechtliche oder wirtschaftliche Folgewirkungen der Feststellung der Sperrzeit bleiben bei der Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes grundsätzlich außer Betracht (vgl. BSG, Beschluss vom 31.1.2006 - B 11a AL 177/05 B -, juris).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsaufhebung - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Es wird bei dem Ausspruch der Minderung der Anspruchsdauer die materielle Anspruchsberechtigung vermindert und der Anspruch auf Alg für den Einzelfall gerade nicht im Sinne einer Zahlbarmachung konkretisiert (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 8.12.1994 - 11 RAr 41/94 -, juris).
  • LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Auch eine Umdeutung der von dem Kläger entsprechend der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 31.8.2009 - L 18 U 248/09 NZB -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30.4.2014 - L 12 R 95/13 NZB - und vom 16.6.2011 - L 7 AS 1506/09 NZB -).
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 23/09 R

    Arbeitslosengeld - Verkürzung der Anspruchsdauer für Ansprüche nach dem 31. 1.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Bei der Dauer des Alg-Anspruchs handelt es sich um einen rechtlich und tatsächlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs (BSG, Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 23/09 R -, juris).
  • LSG Bayern, 29.10.2009 - L 9 AL 399/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berechnung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Da es sich bei der Anspruchsminderung damit um keine Geld-, Dienst- oder Sachleistung handelt, kann ein etwaiger wirtschaftlicher Wert der Anspruchsminderung dem Rechtsmittelstreitwert auch nicht hinzugerechnet werden (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.9.2011 - L 1 AL 131/10 -, juris m. w. N.; a. A. LSG Bayern, Urteil vom 29.10.2009 - L 9 AL 399/05 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2011 - L 7 AS 1506/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Auch eine Umdeutung der von dem Kläger entsprechend der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 31.8.2009 - L 18 U 248/09 NZB -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30.4.2014 - L 12 R 95/13 NZB - und vom 16.6.2011 - L 7 AS 1506/09 NZB -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 131/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung der Berufung - Minderung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Da es sich bei der Anspruchsminderung damit um keine Geld-, Dienst- oder Sachleistung handelt, kann ein etwaiger wirtschaftlicher Wert der Anspruchsminderung dem Rechtsmittelstreitwert auch nicht hinzugerechnet werden (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.9.2011 - L 1 AL 131/10 -, juris m. w. N.; a. A. LSG Bayern, Urteil vom 29.10.2009 - L 9 AL 399/05 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2014 - L 12 R 95/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 12 AL 16/14
    Auch eine Umdeutung der von dem Kläger entsprechend der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 31.8.2009 - L 18 U 248/09 NZB -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 30.4.2014 - L 12 R 95/13 NZB - und vom 16.6.2011 - L 7 AS 1506/09 NZB -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2015 - L 12 AL 93/14
    Der Senat hält nicht an seiner in anderer Sache (Beschluss v. 2.7.2014 - L 12 AL 16/14 NZB) unter Anschluss an das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 8.9.2011 (L 1 AL 131/10) vertretenen Auffassung fest, bei der mit einer Sperrzeit verbundenen Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld handele es sich nicht um eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung bzw. einen darauf bezogenen Verwaltungsakt und eine entsprechende Berufung sei deshalb unabhängig von ihrem Gegenstandswert statthaft (vgl. im Einzelnen Beschluss des Senats v. 15.1.2015 - L 12 AL 63/14 NZB - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2015 - L 12 AL 63/14
    Der Senat hält an seiner in anderer Sache (Beschluss v. 2.7.2014 - L 12 AL 16/14 NZB) unter Anschluss an das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 8.9.2011 (L 1 AL 131/10) vertretenen Auffassung, dass es sich bei der mit einer Sperrzeit verbundenen Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht um eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung bzw. einen darauf bezogenen Verwaltungsakt handelt und die Berufung deshalb unabhängig von ihrem Gegenstandswert statthaft ist, nach erneuter Überprüfung nicht mehr fest.
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